Tag: 1. Mai 2026

Spürbares aus der Vereinsarbeit – Mitgliederversammlung FCA e.V. 2025

Jahreshauptversammlungen sind selten emotional – auch beim FCA e.V. blieb es bei einer weitgehend formalen Veranstaltung mit punktuellen Lichtblicken und einigen deutlichen Schwächen. Über 900 Mitglieder nahmen teil, die Beschlussfähigkeit war gegeben. Nach den üblichen Formalitäten und einer Schweigeminute für verstorbene FCA-Fans präsentierte das Präsidium seinen Kurs: mehr Fokus auf Jugend, attraktiverer Fußball und eine stabile Zukunft in der Bundesliga. Die Verpflichtung von Sandro Wagner wurde dabei ausführlich und nachvollziehbar begründet – auch wenn die spätere Entwicklung diese Argumentation schnell relativierte. Finanziell steht der Verein solide da: 150 Millionen Euro Umsatz und erstmals seit Jahren wieder ein Gewinn. Allerdings wirft der deutliche Anstieg der Personalkosten im e.V. Fragen auf, insbesondere durch die Einführung von Gehältern im Präsidium. Genau hier zeigte sich eines der größten Probleme des Abends: fehlende Transparenz. Kritische Nachfragen – etwa zu Gehältern, zur Jugendtrainer-Affäre oder zur Arbeit des Aufsichtsrats – wurden entweder ausweichend beantwortet oder direkt abgeblockt. Auch die neu eingeführte Aussprache über die Berichte vor der Entlastung brachte wenig Fortschritt. Statt echter Aufklärung entstand der Eindruck, dass Mitbestimmung zwar formal möglich ist, inhaltlich aber stark begrenzt bleibt. Dieses Bild bestätigte sich auch bei den Anträgen: Von fünf eingereichten wurde nur einer zugelassen. Viele Themen – selbst mit klarer Signalwirkung – wurden mit Verweis auf fehlende Zuständigkeit abgelehnt. Ein kleiner Erfolg war die Anerkennung des Rosenaustadions als Vereinsdenkmal. Konkrete Konsequenzen ergeben sich daraus allerdings nicht. In den Wortmeldungen zeigte sich ein gemischtes Bild: Neben belanglosen Beiträgen gab es auch klare und berechtigte Kritik, etwa an der eingeschränkten Mitbestimmung, dem Umgang mit Anträgen und der allgemeinen Kommunikationskultur im Verein. Am Ende wurden das Präsidium (mit 74 %) und Aufsichtsrat (mit 73 %) entlastet – solide Werte, aber kein uneingeschränktes Vertrauen. Fazit Der FCA präsentiert sich wirtschaftlich stabil und mit klarer sportlicher Idee. Gleichzeitig bleibt das Gefühl, dass Transparenz und echte Mitbestimmung der Mitglieder noch deutlich ausbaufähig sind. Oder anders gesagt: Vieles wirkt gut organisiert – aber alles wenig nachvollziehbar und transparent. Mit Blick auf den Umgang und die Erfolgsquote bei der Einreichung von Anträgen müssen wir selbstkritisch eingestehen, dass das “Übergehen” der Meinungen und Anliegen von Mitgliedern mit fadenscheinigen Argumentationslinien tatsächlich “berechtigt” mit der neuen Satzung begründet werden kann. Eben diese neue Version der FCA-Satzung wurde nach der Bestellung von Markus Krapf durch den Aufsichtsrat zum neuen Vorsitzenden des Vorstandes gemeinschaftlich von UBT e.V. und FCA e.V. erarbeitet. Markus Krapf ist bereits viele Jahre im Umfeld des FCA zu finden und hat bis dato nichts mit der Kapitalseite rund um Klaus Hofmann als maßgeblichen Anteilseigner des Hauptgesellschafters der FCA GmbH & Co. KGaA zu tun. Er stellte den FCA-Fans zum Amtsantritt in Aussicht, dass 50+1 in Augsburg wieder gelebt werden und der Verein wieder eine maßgebliche Rolle gegenüber den Anteilseignern des FCA spielen solle. Seitdem konnte Einiges erreicht werden: eine stärkere Reglementierung von Anteilsverkäufen, das Festschreiben von Vereinsemblem / Farben sowie der Mitgliederversammlung als oberstes Beschlussgremium oder die Umwandlung des Vorstands in ein Präsidium. Das Ziel einer Stärkung der Mitgliedsrechte und der Mitbestimmung haben wir dabei aus Unwissenheit selbstverschuldet nicht wirklich erzielt. Statt des Verweises auf die Nichtzuständigkeit des Vereins werden Anträge auf Mitgliederversammlungen jetzt mit dem Hinweis abgewiesen, dass das nicht die Zuständigkeit der Mitgliederversammlung sei, sondern des Präsidiums. Nun ist es an der Zeit nachzubessern Um die Rechte der Mitglieder gegenüber den übrigen Organen des Vereins zu stärken, das Präsidium klar auf seine Leitungsaufgaben zu fokussieren, die Rechenschaftspflicht der Verantwortlichen einzufordern und die Ergebnisse der Mitgliederversammlungen nachvollziehbar zu machen, haben wir vier konkrete Satzungsänderungsanträge erarbeitet. Diese wurden fristgerecht durch den Vorstand des UBT e.V. beim FCA e.V. eingereicht und werden im Rahmen der kommenden Tribünentreffen ausführlich vorgestellt: HHH I. Transparenz bei Protokollen Die Einsicht in Protokolle vergangener Mitgliederversammlungen ist aktuell nur mit der Hürde eines „berechtigten Interesses“ und persönlicher Anwesenheit in der Geschäftsstelle möglich. Künftig sollen Protokolle innerhalb von vier Wochen nach der Mitgliederversammlung erstellt und allen Mitgliedern zugänglich gemacht werden – sowohl in der Geschäftsstelle als auch digital im geschützten Mitgliederbereich auf der Homepage. ZIEL Niedrigschwelliger Zugang zu Informationen und echte Transparenz ZUM ANTRAGSTEXT MIT BEGRÜNDUNG II. Klare Rolle des Präsidiums Um die Aufgaben des Präsidiums eindeutig von den Beschlusskompetenzen der Mitgliederversammlung zu trennen, soll die Satzung geschärft werden: Das Präsidium übernimmt die ordnungsgemäße Leitung des Vereins – jedoch nur in Bereichen, die nicht ausdrücklich anderen Organen zugewiesen sind. ZIEL Klare Zuständigkeiten statt Grauzonen, Ideale und Werte des Vereins werden durch die Mitglieder bestimmt ZUM ANTRAGSTEXT MIT BEGRÜNDUNG III. Stärkung der Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung soll als oberstes Beschlussorgan nicht nur formal bestehen, sondern auch inhaltlich gestärkt werden. Dazu wird ihre ausschließliche Zuständigkeit für zentrale Themen klar definiert – darunter: Entgegennahme und Diskussion von Berichten Entlastung der Vereinsorgane Wahlen Beschlussfassung über Anträge und Satzungsänderungen ZIEL Echte Mitbestimmung statt formaler Beteiligung ZUM ANTRAGSTEXT MIT BEGRÜNDUNG IV. Verbindliche Aussprache Die Mitgliederversammlung 2025 hat gezeigt: Eine Entlastung ohne vorherige Aussprache untergräbt die Kontrollfunktion der Mitglieder. Daher soll künftig verbindlich gelten: Vor jeder Entlastung von Präsidium und Aufsichtsrat muss eine Aussprache stattfinden. ZIEL Rechenschaft vor Entscheidung – nicht danach ZUM ANTRAGSTEXT MIT BEGRÜNDUNG Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass gut gemeinte Regelungen nicht automatisch zu mehr Mitbestimmung führen. Jetzt geht es darum, die Satzung so zu gestalten, dass sie ihren eigentlichen Zweck erfüllt: den Verein im Sinne seiner Mitglieder zu führen – transparent, nachvollziehbar und demokratisch.